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Zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens kann kein selbständiges Beweisverfahren zwecks Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Klärung der ortsüblichen Vergleichsmiete eingeleitet werden. Die Pflicht zur Mieterhöhungsbegründung obliegt dem Vermieter und kann nicht auf das Gericht abgewälzt werden. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beantragte der Vermieter einer Wohnung in Hamburg im Dezember 2023 beim Amtsgericht Hamburg die Einholung eines Gutachtens im selbständigen Beweisverfahren zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Der Vermieter beabsichtigte die Erhöhung der Miete. Um diese begründen zu können, stellte er den Antrag.
Das Amtsgericht Hamburg entschied, dass es nicht zulässig sei, vor einem
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.03.2024
Quelle: Amtsgericht Hamburg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 33778
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