wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 31.03.2005
49 C 609/04 -

Bei strittiger Nebenkostenabrechnung darf der Vermieter nicht einfach abbuchen

Mieter kann Einzugsermächtigung widerrufen

Wenn der Vermieter bei einem Streit um die Nebenkosten einfach den strittigen Betrag vom Konto des Mieters per Lastschrift einzieht, darf der Mieter die Einzugsermächtigung widerrufen. Das hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.

Oft ziehen Vermieter Miete und Nebenkosten per Lastschrift vom Konto des Mieters ein. Das hat für beide Seiten Vorteile. Wenn es aber zum Streit über die Höhe der Nebenkostenabrechnung kommt, darf der Vermieter die strittige Summe nicht einfach abbuchen.

Das Gericht führte aus, dass dem Vermieter bewusst sein müsse, dass ein solches Vorgehen nicht im Sinne des Mieters sei. Ein Mieter dürfe daher die Einzugsermächtigung widerrufen, auch wenn diese im Mietvertrag ausdrücklich vorgesehen sei.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.07.2006
Quelle: ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Hamburg_49-C-60904_Bei-strittiger-Nebenkostenabrechnung-darf-der-Vermieter-nicht-einfach-abbuchen.news2712.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 2712 Dokument-Nr. 2712

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.