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Kommt es bei einem Fahrspurwechsel zu einem Verkehrsunfall, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Spurwechslers. Zudem ist bei einem Spurwechsel auch dann ein Schulterblick erforderlich, wenn das Fahrzeug über einen zusätzlichen Toten-Winkel-Spiegel verfügt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es im Mai 2014 bei einem
Das Amtsgericht Hamburg entschied gegen den Kläger. Diesem stehe kein Anspruch auf Schadensersatz zu, da er den Unfall allein verschuldet habe.
Für ein schuldhaftes Nichtbeachten der Sorgfaltspflichten aus § 7 Abs. 5 StVO durch den Kläger spreche bereits der
Dem Kläger sei es nach Ansicht des Amtsgerichts nicht gelungen den gegen ihn sprechenden
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.07.2017
Quelle: Amtsgericht Hamburg, ra-online (zt/zfs 2015, 617/rb)
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Dokument-Nr. 24527
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