wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Hamburg, Beschluss vom 24.10.2019
23a C 158/19 -

Flugannullierung wegen kompletten Stromausfalls am Flughafen begründet keinen Ent­schädi­gungs­anspruch

Fluggesellschaft kann sich auf außergewöhnliche Umstände berufen

Kommt es zu einer Flugannullierung, weil am Flughafen komplett der Strom ausfällt, besteht kein Anspruch auf Entschädigung gemäß Art. 7 der Flug­gast­rechte­verordnung (VO). Die Fluggesellschaft kann sich in einem solchen Fall auf außergewöhnliche Umstände im Sinne von Art. 5 Abs. 3 VO berufen. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am 3. Juni 2018 kam es am Flughafen Hamburg zu einem vollständigen Stromausfall. Da für eine davon betroffene Fluggesellschaft nicht absehbar war, wie lange der seit mehr als 14 Stunden andauernden Stromausfall andauern würde, entschied sie sich zur Annullierung eines Fluges am Folgetag. Die Stromversorgung konnte schließlich am frühen Morgen des 4. Juni 2020 wiederhergestellt werden, so dass der annullierte Flug hätte starten können. Ein von der Flugannullierung betroffener Fluggast klagte gegen die Fluggesellschaft auf Zahlung einer Entschädigung.

Kein Anspruch auf Entschädigung nach Flugannullierung wegen Stromausfalls

Das Amtsgericht Hamburg entschied gegen den Kläger. Ihm stehe kein Anspruch auf Entschädigung gemäß Art. 7 VO zu. Denn der Stromausfall am Flughafen stelle einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne des Art. 5 Abs. 3 VO dar. Mit dem Stromausfall habe ein unvermeidbares Hindernis für die planmäßige Durchführung des Flugs vorgelegen, dass nicht der Risikosphäre der Beklagten zuzurechnen sei. Die technische Funktionsweise des Flughafenbetriebs könne und müsse die Beklagte als Fluggesellschaft nicht beherrschen. Das Stromversorgungssystem falle in den Verantwortungsbereich des Flughafenbetreibers.

Fluggesellschaft durfte vorsorglich Flug streichen

Für unerheblich hielt das Amtsgericht den Umstand, dass der Stromausfall im Zeitpunkt des planmäßigen Starts des gestrichenen Flugs beendet war. Ein Luftverkehrsunternehmen sei nicht dazu verpflichtet, einen Flug, der bei Fortdauer eines bereits seit mehr als 14 Stunden andauernden Stromausfalls keinesfalls durchgeführt werden könnte, länger aufrechtzuerhalten als bis sechs Stunden vor dessen geplanten Abflug.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.09.2020
Quelle: Amtsgericht Hamburg, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Hamburg_23a-C-15819_Flugannullierung-wegen-kompletten-Stromausfalls-am-Flughafen-begruendet-keinen-Entschaedigungsanspruch~N29237

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 29237 Dokument-Nr. 29237

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.