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Amtsgericht Hamburg-St. Georg, Urteil vom 22.12.2005
914 C 445/05 -

Vermieter muss bei Nicht-Vermietung an den Mieter Schadensersatz zahlen

Ehefrau des Vermieters war mit dem Mietvertrag nicht einverstanden

Wenn der Vermieter die Wohnung vermietet, aber kurz vor dem Einzug des Mieters, diesem den Einzug mit dem Hinweis verweigert, seine Frau habe dem Mietvertrag nicht zugestimmt, macht er sich schadensersatzpflichtig. Das hat das Amtsgericht Hamburg St. Georg entschieden.

Im Fall schloss ein Mieter mit dem Vermieter einen Mietvertrag. Kurz vor dem Einzug verweigerte der Vermieter die Übergabe der Wohnung. Er hatte die Wohnung ohne Zustimmung seiner Frau vermietet. Diese verweigerte als Miteigentümerin die Genehmigung des Vertrages.

Das Gericht entschied, dass dem Mieter ein Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung gemäß § 280 Absatz 1 BGB zustehe. Der Vermieter habe den Schaden zu tragen, der dem Mieter entstanden sei. So müsse der Vermieter die vom Mieter gezahlte Maklergebühr erstatten. Außerdem müsse er die Mietdifferenz zur neuen Wohnung bezahlen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.09.2006
Quelle: ra-online

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