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Ein Mieter muss dem Vermieter einen abgebrochenen Schlüssel nur dann ersetzen, wenn ihm ein Schuldvorwurf gemacht werden kann. Ein Schlüssel könne nämlich nach der Lebenserfahrung auch aufgrund von Materialermüdung abbrechen. Dann hafte der Mieter hierfür nicht, entschied das Amtsgericht Halle.
Im zugrunde liegenden Fall war einem
Das Briefkastenschloss musste ausgewechselt werden. Es entstanden insgesamt Kosten in Höhe von 75,45 EUR. Diesen Betrag klagte der
Das Gericht gab dem
Der
Sofern der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.05.2010
Quelle: ra-online, Amtsgericht Halle (vt/pt)
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