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Der Geschädigte hat nach einem Verkehrsunfall Anspruch auf Schadenersatz nach §§ 7, 18 StVG gegen den Unfallverursacher wegen des Restbenzins im verunfallten Fahrzeug. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Germersheim hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand unter anderem Streit darüber, ob die Geschädigte eines Verkehrsunfalls gegenüber dem Unfallverursacher ein Anspruch auf Schadenersatz wegen des Restbenzins im Kraftstofftank des verunfallten Fahrzeugs hat.
Das Amtsgericht Germersheim entschied, dass die Geschädigte gemäß §§ 7, 18 StVG einen Anspruch auf Ersatz des Wertes des noch im Tank ihres unfallbeschädigten Fahrzeugs befindlichen Benzins hat. Da die Geschädigte am Vortag für 73,14 € tankte und bis zum Unfall nur wenige Kilometer mit dem
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.10.2013
Quelle: Amtsgericht Germersheim, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 17047
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