wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 31.05.2016
211 C 348/15 -

Kein Anspruch auf Ersatz von Reparaturkosten nach Auszug der Mieter bei fehlender Darlegung des Vermieters zum Ursprungszustand der Wohnung

Fehlende Darlegung aufgrund jahrzehntealtem Mietverhältnisses mit zwischenzeitlichem Vermieterwechsel unerheblich

Macht ein Vermieter ein Anspruch auf Ersatz von Reparaturkosten gegen die aus der Wohnung ausgezogenen Mieter geltend, so muss er den Ursprungszustand der Wohnung darlegen und gegebenenfalls beweisen. Dabei ist es unerheblich, ob dem Vermieter dies aufgrund des jahrzehntealten Mietverhältnisses und einem zwischenzeitlichen Vermieterwechsel nicht möglich ist. Dies hat das Amtsgericht Gelsenkirchen entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall kündigten die Mieter einer Wohnung im Mai 2015 ihren seit dem Jahr 1983 bestehenden Mietvertrag und zogen aus der Wohnung aus. Die Vermieter, die das Mehrfamilienhaus erst neu erworben hatten, verlangten nachfolgend die Durchführung von Reparaturarbeiten. Da sich die Mieter weigerten dem nachzukommen, ließen die Vermieter die Reparaturarbeiten selbst ausführen und verlangten die dadurch entstandenen Kosten in Höhe von etwa 1.800 EUR ersetzt. Da sich die Mieter auch dem verweigerten, erhoben die Vermieter Klage.

Kein Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten

Das Amtsgericht Gelsenkirchen entschied gegen die Vermieter. Ihnen stehe kein Anspruch auf Ersatz der durchgeführten Reparaturkosten zu. Dazu hätten die Vermieter den Zustand der Wohnung bei Beginn des Mietverhältnisses darlegen müssen. Dies sei nicht ausreichend geschehen. Es obliege dem Vermieter, den Zustand der Mietsache bei Mietbeginn darzulegen und zu beweisen.

Zur Informationseinholung über Ursprungszustand nicht alle verfügbaren Mittel ausgeschöpft

Nach Auffassung des Amtsgerichts sei es zwar nachvollziehbar, dass die Vermieter aufgrund des zeitlich nachfolgenden Erwerbs des Mietobjekts zum tatsächlichen Zustand der Wohnung bei Einzug der Mieter aus eigener Erfahrung nichts vortragen können. In einem solchen Fall liege es jedoch beim Vermieter, alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel auszuschöpfen, um derartige Informationen zu erlangen. Dies könne etwa durch Einschaltung des früheren Vermieters geschehen. Könne der Vermieter die Informationen nicht beschaffen, gehe das zu seinen Lasten.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.04.2018
Quelle: Amtsgericht Gelsenkirchen, ra-online (zt/ZMR 2016, 964/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • ZMR 2016, 964Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR), Jahrgang: 2016, Seite: 964

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Gelsenkirchen_211-C-34815_Kein-Anspruch-auf-Ersatz-von-Reparaturkosten-nach-Auszug-der-Mieter-bei-fehlender-Darlegung-des-Vermieters-zum-Ursprungszustand-der-Wohnung~N25768

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 25768 Dokument-Nr. 25768

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.