wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Frankfurt an der Oder, Urteil vom 24.11.2004
25 C 1002/04, 2.5 C 1002/04 -

Keine Mietminderung bei Wohnungsleerstand

Mieter hat höhere Heizungskosten

Ein Mieter hat keinen Anspruch auf Mietminderung mit der Begründung, dass er höhere Heizkosten habe, weil unter, über oder neben ihm Wohnungen nicht bewohnt sind. Das hat das Amtsgericht Frankfurt an der Oder entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall stand die über dem Mieter gelegene Wohnung während des gesamten Winters leer. Daher musste der Mieter wesentlich mehr heizen als noch im Vorjahr als die Wohnung noch bewohnt war. Er minderte daher die Miete. Seine Begründung: Durch die leer stehende Wohnung seien die Wände ausgekühlt. Er habe daher höhere Heizkosten. Der Vermieter klagte hiergegen vor dem Amtsgericht Frankfurt an der Oder.

Leerstand ist allgemeines Lebensrisiko des Mieters

Das Gericht gab dem Vermieter Recht. Grundsätzlich habe ein Mieter keinen Anspruch darauf, dass die Wohnungen unter, über und neben ihm bewohnt und damit auch beheizt seien. Es gehöre zum normalen Lebensrisiko eines Mieters, wenn in einem größeren Mietshaus Wohnungsleerstand herrsche bzw. es zu einer natürlichen Fluktuation komme. Durch die höheren Heizkosten sei zudem die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung nicht beeinträchtigt. Die Wohnung könne weiterhin normal genutzt werden.

Vermieter muss nicht alle Wohnungen vermieten

Im Übrigen sei der Vermieter - von Ausnahmen abgesehen - auch nicht verpflichtet, sämtliche Wohnungen in einem Haus zu vermieten.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.09.2006
Quelle: ra-online (pt)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Frankfurt-an-der-Oder_25-C-10020425-C-100204_Keine-Mietminderung-bei-Wohnungsleerstand.news3053.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 3053 Dokument-Nr. 3053

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.