wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 25.02.2022
33 C 3812/21 -

Verbot des Vogelfütterns und des Aufstellens eines Vogelhäuschens auf Balkon

Erhebliche Erhöhung der Gefahr der Verunreinigung

Einem Wohnungsmieter kann das Füttern von Vögeln und das Aufstellen eines Vogelhäuschens auf dem Balkon verboten werden. Denn dadurch wird die Gefahr der Verunreinigung erheblich erhöht. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer Wohnung in Frankfurt a.M. stellte auf seinen Balkon ein Vogelhäuschen mit Futter auf. Dies führte dazu, dass der darunterliegende Balkon und die Markise mit Futterresten und Vogelkot verunreinigt wurden. Die Vermieterin wies den Mieter daher mehrmals an, dass Füttern der Vögel auf dem Balkon zu unterlassen. Nachdem der Mieter dem nicht nachkam, erhob die Vermieterin Klage auf Unterlassung.

Anspruch auf Unterlassung des Vogelfütterns

Das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr stehe nach § 541 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Unterlassung des Vogelfütterns und des Aufstellens eines Vogelhäuschens auf dem Balkon zu. Zwar könne nicht vollständig verhindert werden, dass sich Vögel auf den Balkonbrüstungen und Fensterbrettern setzen. In dem Füttern der Vögel liege aber eine erhebliche Erhöhung der Gefahr der Verunreinigung. Dies stelle einen vertragswidrigen Gebrauch der Wohnung dar.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.09.2022
Quelle: Amtsgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2022, 908Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2022, Seite: 908

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Frankfurt-am-Main_33-C-381221_Verbot-des-Vogelfuetterns-und-des-Aufstellens-eines-Vogelhaeuschens-auf-Balkon~N32221

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 32221 Dokument-Nr. 32221

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.