wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 27.05.2020
32 C 784/19 (89) -

Fluggesellschaft darf betrunkenen Fluggästen die Beförderung verweigern

Kein Anspruch auf Entschädigung nach der Fluggastrech­teverord­nung oder weiterer Schadensersatz wegen Nichtbeförderung

Gefährden Fluggäste durch alkoholbedingte Ausfall­erscheinungen und aggressives Verhalten die Luftsicherheit, darf die Fluggesellschaft ihre Beförderung verweigern. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 27.05.2020 hervor.

Im hier vorliegenden Fall hatte der Kläger bei der beklagten Fluggesellschaft Flüge für sich und seine Ehefrau von Bogota nach Stuttgart in der Business Class gebucht. Nach einem Wortwechsel mit dem Purser teilte der hinzugerufene Flugkapitän dem Ehepaar mit, dass es auf dem Flug nicht befördert werde.

Kläger begehrte Entschädigung wegen ungerechtfertigter Nichtbeförderung

Der Kläger begehrt von der Beklagten eine Entschädigung nach der Fluggastrechteverordnung und weiteren Schadenersatz für die ungerechtfertigte Nichtbeförderung. Die Beklagte behauptet, das Verhalten des Klägers und seiner Ehefrau im Flugzeug habe hinreichenden Anlass zur Beförderungsverweigerung gegeben.

AG: Alkoholbedingte Ausfallerscheinungen der Ehefrau begründen Recht auf Nichtbeförderung

Das AG Frankfurt am Main hat die Klage vollumfänglich abgewiesen. Es war nach erfolgter Beweisaufnahme davon überzeugt, dass die Ehefrau des Klägers bei Betreten des Flugzeugs alkoholbedingte Ausfallerscheinungen aufwies. Insbesondere habe sie den Purser mit ihrem Finger körperlich an der Schulter attackiert und versucht, den Flugkapitän am Revers zu greifen. Vor diesem Hintergrund habe der Kapitän ermessensfehlerfrei im Rahmen seiner durch das Luftsicherheitsgesetz verliehenen Polizeigewalt entschieden, dass der Tatbestand eines sogenannten unruly passengers begründet war.

Verhalten hätte Luftsicherheit gefährden können

Das Verhalten auf Klägerseite sei geeignet gewesen, auf einem Transatlantikflug die Luftsicherheit zu gefährden. Das aggressive und apathische Auftreten der Ehefrau habe durch das Flugpersonal nicht geduldet werden müssen, betont das AG. Auch hätte es deshalb zu gesundheitlichen Problemen der Zeugin selbst während des Fluges kommen können. In die Gesamtabwägung sei auch einzubeziehen gewesen, dass die Zeugin die Anweisungen des Pursers, das Flugzeug zu verlassen, ignoriert habe und deshalb die Gefahr bestanden habe, dass sie auch weiteren Sicherheitsanordnungen keine Folge leisten würde.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.09.2020
Quelle: Amtsgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Frankfurt-am-Main_32-C-78419-89_Fluggesellschaft-darf-betrunkenen-Fluggaesten-die-Befoerderung-verweigern~N29151

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 29151 Dokument-Nr. 29151

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.