wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 06.12.2019
32 C 5554/19 (69) -

Entschädigung wegen Flugverspätung aufgrund Eintretens des Nachtflugverbots

Kein Vorliegen eines außergewöhnlichen Umstands

Kommt es wegen des Eintretens des Nachtflugverbots zu einer Flugverspätung, so steht den davon betroffenen Fluggästen eine Ent­schädigungs­zahlung nach Art. 7 Abs. 1 der Flug­gast­rechte­verordnung (VO) zu. Einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 VO stellt das Nachtflugverbot nicht dar. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es bei einem Flug zu einer erheblichen Ankunftsverspätung, weil das Nachtflugverbot eintrat und für den Flug keine Ausnahmegenehmigung erteilt worden war. Zwei davon betroffene Fluggäste klagten anschließend gegen die Fluggesellschaft auf Zahlung einer Entschädigung.

Anspruch auf Entschädigung wegen Ankunftsverspätung

Das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten der Kläger. Ihnen stehe nach Art. 7 Abs. 1 VO ein Anspruch auf Entschädigung zu. Die Verspätung sei nicht auf einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 VO zurückgegangen.

Nachtflugverbot kein außergewöhnlicher Umstand

Bei einem Nachtflugverbot handele es sich nach Auffassung des Amtsgerichts schon von der Natur der Sache her nicht um einen außergewöhnlichen Umstand, sondern sei Teil der Betriebstätigkeit der Beklagten. Es handele sich offensichtlich um ein Vorkommnis, welches Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens sei. Die Unternehmen kalkulieren bewusst das Risiko eines eventuell eintretenden Nachtflugverbots mit ein, wenn sie Flüge in dessen Nähe legen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.05.2020
Quelle: Amtsgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/RRa 2020, 82/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • RRa 2020, 82Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa), Jahrgang: 2020, Seite: 82

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Frankfurt-am-Main_32-C-555419-69_Entschaedigung-wegen-Flugverspaetung-aufgrund-Eintretens-des-Nachtflugverbots~N28711

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 28711 Dokument-Nr. 28711

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.