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Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 8. April 2020 einem Arbeitnehmer mit einer einstweiligen Verfügung gegenüber dessen Bank eine verlängerte Frist zur Rückzahlung seiner Kontoüberziehung zugesprochen.
Im hier vorliegenden Fall hatte die Bank dem Arbeitnehmer die Geschäftsbeziehung gekündigt und ihn zur Rückzahlung seiner
Im Zuge der Coronavirus-Pandemie ist auch der Arbeitnehmer von Kurzarbeit betroffen und hat deshalb derzeit geringere Einnahmen. Nachdem die Bank seine Bitte um Gewährung einer verlängerten
Das Amtsgericht hat dem Antrag weitgehend stattgegeben und seine Entscheidung auf das vor Kurzem in Kraft getretene Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie unter anderem im Zivilrecht gestützt. Danach werden aus vor dem 15. März 2020 abgeschlossenen Darlehensverträgen mit Verbrauchern Ansprüche des Darlehensgebers auf Rückzahlung, Zinsen und Tilgung, die zwischen dem 1. April und dem 30. Juni 2020 fällig werden, für die Dauer von drei Monaten gestundet.
Voraussetzung für die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.04.2020
Quelle: Amtsgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 28636
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