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Wenn der Sitznachbar im Flugzeug schnarcht, so stellt dies keinen Reisemangel dar. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden.
Die Klägerin hatte eine Pauschalflugreise nach Südafrika gebucht. Um einen besseren Komfort zu haben, zahlte sie einen Aufpreis für die Business Class. Neben ihr saß auf dem Rückflug ein schwerhöriger Mann, der fürchterlich schnarchte.
Vom Reiseveranstalter verlangte die Klägerin den Aufpreis für die Business Class zurück. Zu Unrecht, wie das Amtsgericht ausführte.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.07.2006
Quelle: ra-online (pt)
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