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Wer den ICE-Sprinter der Deutschen Bahn AG nutzt, ohne den Zuschlag von zehn Euro entrichtet zu haben, kann per Polizeigewalt aus dem Zug an der Weiterfahrt gehindert werden. Danach kann es richtig unangenehm werden. Dies zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Essen.
Im zugrunde liegenden Fall fuhr ein Mann im August 2006 mit dem ICE-Sprinter. Er hatte den für diesen Zug notwendigen Zuschlag von 10,- EUR (am Schalter) nicht gelöst. Bei der Kontrolle weigerte er sich, den Zuschlag im Zug nachzuzahlen.
Der Schaffner machte den Mann darauf aufmerksam, dass er ohne die Nachzahlung ohne gültigen Fahrschein reise. Er müsse daher seine Personalien aufnehmen, die der Fahrgast allerdings nicht herausgeben wollte. Schließlich verwies der Schaffner den Fahrgast des Zuges.
Er sollte am nächsten Halt aussteigen. Auch dies verweigerte der ungebetene Fahrgast. Am nächsten Bahnhof bestiegen dann zwei Polizeibeamte zum Zwecke der Personalienfeststellung den Zug. Zunächst versuchten sie, freundlich mit dem Mann zu reden, stießen aber auf taube Ohren.
Der Fahrgast weigerte sich den Zuschlag zu bezahlen. Auch den Zug wollte er nicht verlassen. Die Polizeibeamten drohten daraufhin körperlichen Zwang an und versuchten den Mann, der sich heftig wehrte, aus dem Zug zu bringen. Hierbei verletzte sich eine Beamtin an der linken Schulter. Es gelang ihnen erst, nachdem sie Verstärkung gerufen hatten, den Mann aus dem Zug zu schleppen. Bei der Verbringung zur Wache beleidigte der Fahrgast die Polizisten mit dem Wort "Rassisten".
Das Amtsgericht Essen verurteilte den Mann wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 10,- EUR.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.02.2008
Quelle: ra-online
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Dokument-Nr. 5549
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