wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Erding, Urteil vom 13.05.2014
4 C 420/15 -

Kein Anspruch des Fluggastes auf Ersatz der Rechtsanwalts­gebühren bei vorheriger Beauftragung eines Inkassounternehmens

Keine Notwendigkeit zur Beauftragung eines Rechtsanwalts

Beauftragt ein Fluggast ein Inkassounternehmen mit der außergerichtlichen Forderungs­durchsetzung, so ist die anschließende Beauftragung eines Rechtsanwalts nicht notwendig. Ein Anspruch auf Ersatz der Rechtsanwalts­gebühren besteht dann nicht. Dies gilt insbesondere dann, wenn das anwaltliche Mahnschreiben nicht mehr beinhaltet als die Erstmahnung. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Erding hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall beauftragte ein Fluggast ein Inkassounternehmen zur außergerichtlichen Durchsetzung von Ausgleichszahlungen. Nachdem das Mahnschreiben des Inkassounternehmens erfolglos blieb, beauftragte der Fluggast einen Rechtsanwalt, der ebenfalls ein Mahnschreiben aufsetzte. Nachdem dieses auch zu keinem Erfolg führte, erhob der Fluggast schließlich Klage. In diesem Zusammenhang forderte er Ersatz der Rechtsanwaltsgebühren.

Kein Anspruch auf Ersatz der Rechtsanwaltsgebühren

Das Amtsgericht Erding entschied gegen den Fluggast. Ihm habe kein Anspruch auf Ersatz der Rechtsanwaltsgebühren zugestanden. Zwar stelle die Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der außergerichtlichen Geltendmachung von Ausgleichszahlungen nach Verzugseintritt grundsätzlich eine Maßnahmen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung dar. Dies gelte jedoch dann nicht, wenn zuvor bereits ein Inkassounternehmen beauftragt wurde. In diesem Fall sei die zusätzliche Beauftragung eines Rechtsanwalts nicht notwendig. Dies habe hier umso mehr gegolten, weil das anwaltliche Mahnschreiben gegenüber der Erstmahnung keinen substanziellen Mehrwert aufgewiesen und in rechtlicher Hinsicht lediglich pauschal auf die gängige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs verwiesen habe.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.03.2016
Quelle: Amtsgericht Erding, ra-online (zt/RRa 2016, 40/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • RRa 2016, 40Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa), Jahrgang: 2016, Seite: 40

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Erding_4-C-42015_Kein-Anspruch-des-Fluggastes-auf-Ersatz-der-Rechtsanwaltsgebuehren-bei-vorheriger-Beauftragung-eines-Inkassounternehmens.news22308.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 22308 Dokument-Nr. 22308

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.