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Eine Fluggesellschaft, die pünktliche Passagiere wegen Personalmangels nicht rechtzeitig abfertigen kann und die darum ihren Flug verpassen, muss ihnen eine Entschädigung zahlen. Das hat das Amtsgericht Erding entschieden.
Im Fall waren zwei Schüler 90 Minuten vor dem Abflug am Flughafen. Trotzdem verpassten sie ihren Flug. Die Fluggesellschaft hatte nur einen offenen Schalter für die Abfertigung. Als sie sich nach langem Warten zum Schalter vorgekämpft hatten, erfuhren sie, dass ihr Flug überbucht war und sie frühestens am nächsten Tag fliegen könnten. Die Fluggesellschaft wies die Schüler nicht darauf hin, dass sie nach der EU-Verordnung zur Verbesserung der Fluggastrechte Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung hatten.
Die Schüler verklagten die Fluggesellschaft vor dem Amtsgericht Erding auf eine Entschädigung. Der Richter sprach ihnen jeweils 400,- EUR Entschädigung zu.
Er führte aus, dass eine Airline bei langen Warteschlangen dafür Sorge zu tragen habe, dass Passagiere mit baldigem Abflugtermin bevorzugt abgefertigt würden und gegebenenfalls aus der Schlange herausgerufen werden müssten.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.01.2007
Quelle: ra-online
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Dokument-Nr. 3641
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