wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Elze, Urteil vom 18.10.1999
4 C 210/99 -

Erhobener Mittelfinger: Gartenzwerg mit verbundenem und mit einer Blume verziertem "Fuck-you"-Finger verletzt Nachbarn nicht in seinem Persönlich­keitsrecht

Wissen um den Finger unter dem Verband genügt nicht für die Annahme einer beleidigenden Geste

Wenn der Besitzer eines Gartenzwerges seiner Figur ein Stück Stoff um den erhobenen Mittelfinger bindet, dann kann der Nachbar darin keine beleidigende Geste ihm gegenüber sehen. Ein Anspruch auf Beseitigung der Figur kann demnach auch nicht durchgesetzt werden. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Elze hervor.

Im vorliegenden Fall kam es zu einem Nachbarschaftsstreit aufgrund eines Gartenzwerges, der angeblich eine obszöne Geste über den Gartenzaun präsentierte. Konkret ging es um den ausgestreckten Mittelfinger und eine herausgestreckte Zunge, durch die sich der Kläger im vorliegenden Fall beleidigt fühlte.

Ein Stück Stoff und eine Schleife mit Blume als Reaktion auf Forderung, den Gartenzwerg zu entfernen

Vor drei Jahren habe der Beklagte den streitgegenständlichen Gartenzwerg erstmals aufgestellt. Den Mittelfinger streckte die Figur nach oben und die Zunge war im linken Mundwinkel zu sehen. Der Aufstellungsort, eine Gartentonne, sei nur etwa einen Meter vom Nachbargrundstücke entfernt gewesen und von diesem aus, nicht aber von der Straße, gut zu sehen gewesen. Der Kläger habe seinen Nachbarn bereits aufgefordert, den Gartenzwerg zu entfernen, da er sich durch die Geste der Figur beleidigt fühlte. Dieser reagierte auf die Aufforderung damit, dass er ein Stück Stoff um den Mittelfinger wickelte und mittels einer Schleife eine Blume daran befestigte.

Beleidigende Wirkung ist durch das Verbinden des Mittelfingers sowie Hinzufügen einer Blume nicht mehr gegeben

Das Amtsgericht Elze stellte fest, dass der Kläger keinen Abwehr- und Beseitigungsanspruch noch einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch aus § 823, 1004 BGB habe. Der Kläger werde durch das Aufstellen des Gartenzwerges nicht in seinem aus § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 1, 2 GG entwickelten allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt. Das Aufstellen des Gartenzwerges in der jetzigen Form, mit verbundenem Mittelfinger mit Blume, stelle keine Beeinträchtigung des Klägers in seiner Ehre dar. Eine gegebenenfalls von dem Hartbrandwichtel ausgehende beleidigende Wirkung (vgl. AG Grünstadt, Urteil v. 11.02.1994 - 2a C 334/93 - = AG Grünstadt, NJW 1995, 889) sei durch das Verbinden des Mittelfingers sowie Hinzufügen einer Blume durch den Beklagten nicht mehr gegeben. Alleine das Wissen um den Finger unter dem Verband genüge nicht, um von einer beleidigenden Geste gegenüber dem Kläger auszugehen. Gerade die Interpretation als "Fuck-you"- Geste werde durch Verband und Blume verhindert Schließlich lasse sich auch aus der Stellung der Zunge des Zwerges keine beleidigende Wirkung erkennen. Auch wenn diese Form nicht dem allgemeinen Vorstellungsbild des anheimelnden Gertenzwerges entspreche, sei ihm kein Ausdruck der Missachtung gegenüber dem Kläger zu entnehmen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.07.2012
Quelle: ra-online, AG Elze (zt/ZMR 2001, 625/st)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • ZMR 2001, 625Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR), Jahrgang: 2001, Seite: 625

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Elze_4-C-21099_Erhobener-Mittelfinger-Gartenzwerg-mit-verbundenem-und-mit-einer-Blume-verziertem-Fuck-you-Finger-verletzt-Nachbarn-nicht-in-seinem-Persoenlichkeitsrecht~N11676

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 11676 Dokument-Nr. 11676

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.