kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Wenn im Urlaub Speisen, die zum Teil mittags angeboten wurden, abends am Buffet nochmals serviert werden, stellt dies keinen Reisemangel dar. Der Reisepreis kann deshalb nicht gemindert werden. Das hat das Amtsgericht Duisburg entschieden.
Im vom Gericht entschiedenen Fall hatten Urlauber eine All-Inklusiv-Reise gebucht. Das Hotelrestaurant verwendete Reste vom Mittagessen für das jeweilige Abendessen. Das Gericht führte aus, dass es durchschnittlichen Erwartungen an eine Reise mit Vollverpflegung entspreche, wenn die mittags zubereiteten, aber nicht verbrauchten und nicht auf den Teller gelangten Reste für die nächste Mahlzeit verwendet würden.
Auch mit dem Hotelpool waren die Reisenden nicht zufrieden. Er wich von der Abbildung im Prospekt ab. Dies stelle aber gleichfalls keinen Mangel dar, da der Pool in der Größe nicht deutlich abweiche, und nicht erkennbar sei, warum "die Kläger gerade an der abgebildeten runden Seite des Pools hätten entlang schwimmen wollen".
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.04.2006
Quelle: ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Duisburg_49-C-133805_Mittagessen-abends-nochmals-aufgetischt-ist-kein-Reisemangel~N2246
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 2246
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.