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Wird der Marmorfußboden im Badezimmer durch Urinspritzer eines Stehpinklers beschädigt, so steht dem Vermieter regelmäßig kein Schadenersatzanspruch zu. Denn ein Mieter muss grundsätzlich nicht damit rechnen, dass durch Urinspritzer der Marmorboden verätzt wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall verklagte eine Vermieterin ihren ehemaligen
Das Amtsgericht Düsseldorf entschied gegen die Vermieterin. Ihr habe kein Anspruch auf Schadenersatz nach § 280 Abs. 1 BGB zugestanden. Denn selbst wenn man annehmen würde, dass das Urinieren im
Trotz der zunehmenden Domestizierung des Mannes sei das Urinieren im
Eine derartige Auswirkung durch das Urinieren im
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.02.2015
Quelle: Amtsgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 20564
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