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Amtsgericht Düren, Urteil vom 10.12.2010
10 Ls 275/10 -

Kinderzimmer mit Webcam ausspioniert – Spanner zu Bewährungsstrafe verurteilt

44-jähriger hackt sich mittels Trojaner in Computer von Kindern und Jugendlichen ein

Das Amtsgericht Düren verurteilte einen 44-jährigen Mann zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung wegen unbefugter Beschaffung von Datenbeständen (§ 202 a StGB) und Besitzes unerlaubter Bildaufnahmen (§ 201 a StGB) mittels einer Webcam.

Im zugrunde liegenden Fall hatte sich ein 44-jähriger Mann aus dem Rheinland zwischen Herbst 2009 und April 2010 in 98 Fällen Zugriff auf fremde Computer von Kindern und Jugendlichen verschafft und diese über eine Webcam ausspioniert. In zwölf Fällen erstellte er dann unerlaubt Bildaufnahmen der Opfer. Insgesamt befanden sich auf dem Computer des Angeklagten rund drei Millionen Bilder.

Verschickter Trojaner ermöglicht Zugriff auf PCs

Um sich Zugriff zu den Computern seiner Opfer zu verschaffen, verwendete der Mann eine Spionagesoftware, einen so genannten Trojaner, den er über das Chat-Programm ICQ verschickte.

Kontrollleuchte an Webcam schaltete sich nicht aus

Aufgedeckt wurde der Fall durch die Mitarbeiter des Berufsverbandes der Datenschutzbeauftragten Deutschlands, nachdem einem der so überwachten Mädchen auffiel, dass sich die Kontrollleuchte an ihrer Kamera nicht wieder ausschaltete. Sie wandte sich daraufhin an den Datenschutzbeauftragten ihrer Schule.

Gericht verurteilt Spanner zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung

Das Amtsgericht Düren verurteilte den Mann letztlich zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201 a StGB) und Ausspähen von Daten (§ 202 a StGB). Bei dem Urteil blieb der Richter sogar noch zwei Monate unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Haftstrafe, da der Täter sich vor Gericht in vollem Umfang geständig zeigte.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.12.2010
Quelle: ra-online (ac)

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