wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Dortmund, Urteil vom 27.03.2018
512 C 31/17 -

Waschküche als Ort für Eigen­tümer­versammlung bei Entscheidung über streitige Punkte und Zugangsproblematik unzulässig

Während Eigen­tümer­versammlung getroffene Beschlüsse rechtswidrig

Eine Waschküche als Ort für eine Eigen­tümer­versammlung ist jedenfalls dann unzulässig, wenn über strittige Punkte entschieden werden soll und der Zugang zum Versammlungsort problematisch ist. Werden während einer solchen Versammlung Beschlüsse getroffen, so sind diese unwirksam. Dies hat das Amtsgericht Dortmund entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagten die Eigentümer einer Wohnung gegen zwei Beschlüsse, die während einer Eigentümerversammlung im August 2017 getroffen wurden. Sie hielten insbesondere die Art und Weise der Durchführung der Versammlung für unzulässig. So wurde sie in der Waschküche des Wohnhauses durchgeführt. Sie dauerte auch nur sieben Minuten an. Zudem war es ihrem Vertreter erst durch einige Mühen möglich, sich Zugang zur Waschküche zu verschaffen, wodurch er verspätet der Versammlung beiwohnen konnte.

Unwirksamkeit der Beschlüsse aufgrund ungeeigneten Versammlungsorts

Das Amtsgericht Dortmund entschied zu Gunsten der klagenden Wohnungseigentümer. Die getroffenen Beschlüsse seien aufgrund des ungeeigneten Versammlungsorts unwirksam. Der Versammlungsort müsse so beschaffen sein, dass eine ordnungsgemäße Durchführung der Versammlung gewährleistet und allen Wohnungseigentümern die Teilnahme an der Versammlung möglich sei. Der Versammlungsort müsse also frei zugänglich sein. Dies sei hier nicht der Fall gewesen.

Waschküche als Versammlungsort bei Entscheidung über streitige Punkte und Zugangsproblematik unzulässig

Die Waschküche als Versammlungsort sei unzulässig gewesen, so das Amtsgericht, weil über strittige Punkte entschieden werden sollte und der Zugang zum Versammlungsort problematisch war. Bei einer Versammlung im Stehen im Waschkeller sei eine demokratische Gepflogenheit entsprechende Diskussion der Themen kaum denkbar und wie der zeitliche Ablauf zeige, auch gar nicht gewollt gewesen. Zudem habe der Zugang zur Waschküche einer Art Schnitzeljagd durch Kellergänge oder Ähnliches entsprochen. Es sei zudem unzutreffend anzunehmen, dass die vertretenden Wohnungseigentümer dafür Sorge tragen müssen, dass ihr Bevollmächtigter zum Versammlungsort gelangen könne. Vielmehr müsse der Versammlungsleiter bzw. Verwalter für einen frei zugänglichen Zugang sorgen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.05.2018
Quelle: Amtsgericht Dortmund, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Dortmund_512-C-3117_Waschkueche-als-Ort-fuer-Eigentuemerversammlung-bei-Entscheidung-ueber-streitige-Punkte-und-Zugangsproblematik-unzulaessig~N25974

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 25974 Dokument-Nr. 25974

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.