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Unterhält ein Großvermieter in der Wohnanlage ein Stadtteilbüro, so haben die Mieter das Recht dort die Belege zu den Unterlagen der Nebenkostenabrechnung einzusehen, wenn der Hauptsitz des Vermieters 16 km entfernt ist. In diesem Fall ist eine Belegeinsicht am Hauptsitz für die Mieter unzumutbar. Dies hat das Amtsgericht Dortmund entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall baten die Mieter einer Wohnung um Einsicht in die Originalbelege zu einer
Das Amtsgericht Dortmund führte zum Fall aus, dass einem Mieter das Recht zur Einsicht in die Originalbelege zu einer
Nach Ansicht des Amtsgerichts sei es einem Großvermieter zumutbar, die Originalbelege zu einer
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.04.2015
Quelle: Amtsgericht Dortmund, ra-online (zt/WuM 2015, 236/rb)
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Dokument-Nr. 20901
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