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Amtsgericht Dortmund, Urteil vom 25.06.2014
413 C 10946/13 -

Wohnungsmieter hat Anspruch auf Möglichkeit zur eigenen Steuerung der Heizung

Beheizung von Räumen nach eigener Entscheidung wesentlicher Bestandteil eines Mietvertrags

Der Mieter einer Wohnung hat einen Anspruch darauf, dass eine Möglichkeit besteht, nach freier Entscheidung die Räume zu beheizen. Dieser Anspruch ist wesentlicher Bestandteil eines Mietvertrags. Dies hat das Amtsgericht Dortmund entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach Abschluss des Mietvertrags über eine Wohnung im September 2013 erfuhr die Mieterin, dass die Heizung in ihrer Wohnung über die Therme der Nachbarwohnung versorgt wurde. Dies führte dazu, dass die Mieterin nur dann heizen konnte, wenn die Nachbarin die Therme eingeschaltet hatte. Damit gab sich die Mieterin nicht zufrieden und erhob gegen ihren Vermieter Klage. Er sollte eine Möglichkeit schaffen, die ihr gestatte selbst über die Beheizung der Räume zu entscheiden.

Anspruch auf Schaffung einer Möglichkeit zur eigenen Steuerung der Heizung bestand

Das Amtsgericht Dortmund entschied zu Gunsten der Mieterin. Sie habe nach § 535 BGB verlangen dürfen, dass der Vermieter ihr eine allein und von ihr selbst zu steuernde Heizungsmöglichkeit für die Wohnung zur Verfügung stellt. Denn es sei ein wesentlicher Bestandteil eines Mietvertrags im nördlichen Mitteleuropa, das jeder Mieter in der Heizperiode seine Räume nach eigener Entscheidung beheizen könne und insoweit nicht auf die Mitwirkung eines Wohnungsnachbarn angewiesen sei.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.09.2015
Quelle: Amtsgericht Dortmund, ra-online (vt/rb)

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