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Der Mieter einer Wohnung hat einen Anspruch darauf, dass eine Möglichkeit besteht, nach freier Entscheidung die Räume zu beheizen. Dieser Anspruch ist wesentlicher Bestandteil eines Mietvertrags. Dies hat das Amtsgericht Dortmund entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach Abschluss des Mietvertrags über eine Wohnung im September 2013 erfuhr die Mieterin, dass die Heizung in ihrer Wohnung über die Therme der
Das Amtsgericht Dortmund entschied zu Gunsten der Mieterin. Sie habe nach § 535 BGB verlangen dürfen, dass der Vermieter ihr eine allein und von ihr selbst zu steuernde Heizungsmöglichkeit für die Wohnung zur Verfügung stellt. Denn es sei ein wesentlicher Bestandteil eines Mietvertrags im nördlichen Mitteleuropa, das jeder Mieter in der Heizperiode seine Räume nach eigener Entscheidung beheizen könne und insoweit nicht auf die Mitwirkung eines Wohnungsnachbarn angewiesen sei.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.09.2015
Quelle: Amtsgericht Dortmund, ra-online (vt/rb)
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