wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Coburg, Urteil vom 04.05.2006
15 C 1303/05 -

Kein Schadensersatz bei Komplikationen nach kosmetischer Haarentfernung

Aufgetretene Hautirritation ist eine häufige und kurzfristige Nebenwirkung

Die Klage einer angeblich epilationsgeschädigten Dame gegen ein Kosmetikstudio war erfolglos. Wegen aufgetretener Hautrötungen hatte sie außer Schmerzensgeld und Schadensersatz von rund 3.000 € auch verlangt, dass der Schönheitspalast für alle zukünftigen Schäden aufkommen sollte. Die Richter sahen die Nebenwirkungen der Epilationsbehandlung aber als normal und nur vorübergehend an.

Die ersten acht Sitzungen zur Haarentfernung im Gesichtsbereich mit Hilfe von Laserstrahlen verliefen für die Klägerin im Schönheitssalon beanstandungslos. Bei dem anschließenden Termin trat bei ihr eine Überreaktion der Haut auf, die sich rötete. Daraufhin ließ die Schönheit suchende Frau mit naturbedingt dunklem Teint die Laserepilation durch einen Hautarzt beenden. Der Berteiberin des Kosmetikstudios warf sie Versagen vor, sei eine Laserepilation für ihre leicht braune Haut doch von vornherein nicht geeignet gewesen. Nur deshalb hätte sich ihr Gesicht entzündet. Neben den unnütz aufgewendeten Behandlungskosten von ca. 1.500 € müsse ihr die Inhaberin des Schönheitstempels Schmerzensgeld von weiteren 1.500 € zahlen - und für eventuell künftig auftretende Unannehmlichkeiten aufkommen. Die Dienerin der Schönheit sah das nicht ein, seien rote Flecken bei der Epilation doch eine normale Hautreaktion.

Auch das Amtsgericht und das Landgericht Coburg sahen das so. Unterstützt durch einen medizinischen Hautsachverständigen kamen die Richter zum Ergebnis, dass die Hautrötungen eine relativ häufige (vorübergehende) Nebenwirkung nach einer Laserepilation darstellten. Die Hautirritationen seien nur kurzfristig und würden das Wohlbefinden nur unerheblich beeinträchtigen. Spätfolgen habe die Klägerin aus der kosmetischen Behandlung nicht erlitten. Dass ihr Hauttyp die Laserepilation überhaupt nicht vertrage, sei durch die vollendete Behandlung mittels Laserstrahlen beim Hautarzt widerlegt.

Urteil des Amtsgericht Coburg vom 4.5.2006, Az: 15 C 1303/05

Beschlüsse des Landgerichts Coburg vom 27.7.2006 und 4.10.2006, Az: 33 S 60/06

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.10.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LG Coburg vom 13.10.2006

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Coburg_15-C-130305_Kein-Schadensersatz-bei-Komplikationen-nach-kosmetischer-Haarentfernung~N3257

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 3257 Dokument-Nr. 3257

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.