kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Wenn die Nachbarmieter ständig lärmen, kann der Mieter die Miete mindern. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Chemnitz hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hatten
Das Amtsgericht Chemnitz wies die Klage ab. Es stellte fest, dass die Wohnung mit einem Sachmangel behaftet sei. Die Wohnung sei zu ihrem vertragsgemäßen Gebrauch eingeschränkt.
Wegen der geminderten Tauglichkeit der Mietsache seien die
Das Gericht hielt insoweit eine
Der Vermieter legte gegen diese Entscheidung Berufung zum Landgericht Chemnitz ein.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.04.2012
Quelle: ra-online, AG Chemnitz (zt/WM 94, 68/pt)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Chemnitz_4-C-108093_Mietminderung-bei-erheblichen-Laermbelaestigungen-durch-Nachbarn~N12642
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 12642
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.