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Wer im Restaurant im Salat eine Schnecke findet, muss nicht mehr die weiter bestellten Speisen essen und bezahlen. Dies hat das Amtsgericht Burgwedel entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Ehepaar in einem französischen
Das Amtsgericht Burgwedel hat entschieden, dass das Ehepaar nur die bereits verzehrten
Bei gehöriger Säuberung des Salats hätte die
Die bereist verzehrten
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.01.2008
Quelle: ra-online, Amtsgericht Burgwedel (zt/pt)
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Dokument-Nr. 5375
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