wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Burgwedel, Urteil vom 10.04.1986
22 C 669/85 -

Schnecke im Salat: Keine Minderung für bereits verzehrte Speisen im Restaurant

Verzehrtes Essen muss bezahlt werden / Weiteressen unzumutbar

Wer im Restaurant im Salat eine Schnecke findet, muss nicht mehr die weiter bestellten Speisen essen und bezahlen. Dies hat das Amtsgericht Burgwedel entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Ehepaar in einem französischen Restaurant einen Tisch reserviert. Der Mann bestellte ein Menü aus mehreren Gängen - insgesamt Speisen und Getränke im Wert von 152,- DM. Als die Ehefrau gerade ihren Salat verspeiste, entdeckte sie eine Schnecke. Beiden verging der Appetit und sie verließen ohne zu bezahlen das Restaurant. Der Restaurantinhaber verlangt vom Ehepaar, dass sie 142,- DM (152,- DM Rechnungsbetrag abzüglich eines Abschlags von 10,- DM für den Salat allerdings inklusive der noch nicht gegessenen weiteren Gänge) zahlen.

Das Amtsgericht Burgwedel hat entschieden, dass das Ehepaar nur die bereits verzehrten Speisen bezahlen muss. Es sei ihnen die Fortsetzung des Essens nicht zumutbar gewesen, so dass die noch nicht verzehrten Speisen auch nicht bezahlt werden müssten.

Restaurant hat Unzumutbarkeit des Weiteressens verursacht

Bei gehöriger Säuberung des Salats hätte die Schnecke entfernt werden müssen. Daher habe auch das Restaurant selbst verursacht, dass es für das Ehepaar unzumutbar geworden war, das Essen fortzusetzen, führte das Gericht aus.

Keine Minderung der bereits verzehrten Speisen

Die bereist verzehrten Speisen und Getränke im Wert von 86,- DM seien aber zu bezahlen. Ein Abschlag wegen entgangenen Genussgewinns sei nicht gegeben, da bis zum Auftauchen der Schnecke das Essen so verlaufen sei, wie es sich das Ehepaar vorgestellt hatte. Die nach dem Verzehr der Speisen und Getränke auftretende Unzumutbarkeit des Weiteressens rechtfertige nicht rückwirkend eine Minderung.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.01.2008
Quelle: ra-online, Amtsgericht Burgwedel (zt/pt)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW 1986, 2647Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 1986, Seite: 2647
  • VersR 1987, 190Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR), Jahrgang: 1987, Seite: 190

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Burgwedel_22-C-66985_Schnecke-im-Salat-Keine-Minderung-fuer-bereits-verzehrte-Speisen-im-Restaurant~N5375

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 5375 Dokument-Nr. 5375

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.