wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Brühl, Urteil vom 21.12.2007
22 C 433/07 -

Fristlose Kündigung einer Wohnungsmieterin aufgrund Gewalttätigkeiten ihres Ehemanns gegen Mitmieter

Vorherige Abmahnung nicht erforderlich

Ist der Ehemann einer Wohnungsmieterin gegenüber Mitmietern gewalttätig, kann der Mieterin ohne vorherige Abmahnung fristlos gekündigt werden. Dies hat das Amtsgericht Brühl entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall ist der Ehemann einer Wohnungsmieterin schon mehrfach mit Gewalttaten gegenüber anderen Mietern aufgefallen. Im Juni 2007 kam es schließlich zu einem Vorfall, den die Vermieterin zum Anlass nahm, die Wohnungsmieterin fristlos zu kündigen. Der Ehemann der Mieterin hatte an diesem Tag einer Mitmieterin den Mittelfinger gezeigt und ihrem Sohn gegen das Schienbein getreten sowie versucht, ihn mit einer Metallzange zu schlagen. Der Sohn erlitt dabei schwere Prellungen am Unterarm. Da sich die Mieterin weigerte auszuziehen, erhob die Vermieterin Klage.

Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung

Das Amtsgericht Brühl entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr stehe gemäß § 546 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu. Die fristlose Kündigung sei wirksam gewesen. Denn der Vermieterin sei angesichts des tätlichen Angriffs des Ehemanns der Mieterin eine Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar. Das Verhalten ihres Ehemanns müsse sich die Mieterin zurechnen lassen.

Gewalttägige Angriffe rechtfertigen fristlose Kündigung

Nach Ansicht des Amtsgerichts verstehe es sich von selbst, dass der Vermieter einer Wohnung gewalttätige Angriffe eines Mieters oder einer Person, mit der dieser in der Wohnung einen gemeinsamen Haushalt führe, gegen andere Mieter oder deren Gäste und Angehörige nicht hinnehmen müsse. Er sei vielmehr im Interesse der Sicherheit und eines ungestörten vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache seiner übrigen Mieter gehalten, ein Risiko weiterer gewalttätiger Handlungen mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln zu unterbinden.

Keine Notwendigkeit einer vorherigen Abmahnung oder Räumungsfrist

Angesichts des eklatant gewalttägigen und gefährlichen Verhaltens des Ehemanns habe es nicht einer vorherigen Abmahnung bedurft, so das Amtsgericht. Denn dies hätte das Risiko begründet, dass es durch eine weitere Gewalttat des Ehemanns zu einer Verletzung anderer Personen komme. Der Mieterin sei daher auch keine Räumungsfrist zu gewähren.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.09.2017
Quelle: Amtsgericht Brühl, ra-online 8zt/WuM 2008, 596/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 2008, 596Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2008, Seite: 596

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Bruehl_22-C-43307_Fristlose-Kuendigung-einer-Wohnungsmieterin-aufgrund-Gewalttaetigkeiten-ihres-Ehemanns-gegen-Mitmieter~N24792

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 24792 Dokument-Nr. 24792

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.