wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Bremen, Urteil vom 05.12.2013
9 C 337/13 -

Durch Beförderungs­bedingung begründete ausschließliche Anwendbarkeit irischen Rechts bei Ausgleichszahlungen nach Flug­gast­rechte­verordnung unzulässig

Bedingung wegen Intransparenz unwirksam

Wird durch die Beförderungs­bedingung einer Fluggesellschaft ausschließlich das irische Recht für anwendbar erklärt, so ist dies unzulässig, wenn dadurch auch Ausgleichszahlungen nach der Flug­gast­rechte­verordnung (FluggastVO) betroffen sind. Die entsprechende Bedingung wäre wegen Intransparenz unwirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bremen hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Flug von Bremen nach Girona startete im Juli 2010 anstatt der geplanten Abflugzeit um 19.45 Uhr einen Tag später um 6.00 Uhr. Aufgrund der dadurch verspäteten Ankunft am Zielort verlangte ein Fluggast eine Ausgleichszahlung. Da er dieses Recht aber erst im Februar 2013 geltend machte, lehnte die irische Fluggesellschaft eine Zahlung ab. Sie führte an, dass der Anspruch gemäß dem irischen Recht verjährt sei. Die nach dem deutschen Recht geltende dreijährige Verjährungsfrist sei nicht anzuwenden gewesen, da nach den Beförderungsbedingungen ausschließlich irisches Recht anzuwenden war. Der Fall kam schließlich vor Gericht.

Anspruch auf Ausgleichszahlung bestand

Das Amtsgericht Bremen entschied zu Gunsten des Fluggastes. Ihm habe ein Anspruch auf Ausgleichszahlung zugestanden (Art. 5 Abs. 1 c), Art. 7 Abs. 1 Satz 1 a) FluggastVO), da der Ankunftsflughafen erst mit einer Verspätung von drei Stunden erreicht worden sein. Eine solche Verspätung sei mit einer Flugannullierung vergleichbar (vgl. EuGH, Urt. v. 23.10.2012 - C-581/10 und C-629/10 -).

Keine Verjährung des Anspruchs

Der Anspruch sei nach Auffassung des Amtsgerichts auch nicht verjährt gewesen. Angesichts dessen, dass die entsprechende Beförderungsbedingung unwirksam gewesen sei, sei das irische Recht nicht zur Anwendung gekommen.

Durch Beförderungsbedingung begründete ausschließliche Anwendbarkeit irischen Rechts unzulässig

Die durch die Beförderungsbedingung begründete Anwendbarkeit des irischen Rechts sei unwirksam gewesen, so das Amtsgericht weiter, da sie intransparent gewesen sei. Durch die Bedingung habe bei einem unbefangenen Verbraucher der Eindruck entstehen können, dass sich die Ansprüche des Verbrauchers nach der FluggastVO am irischen Recht orientiert. Dies sei aber nicht richtig. Ansprüche auf Ausgleichszahlungen bestehen vielmehr unabhängig vom irischen Recht aufgrund des unmittelbar anwendbaren Europäischen Rechts. Durch die Klausel sollen Verbraucher offenbar gezielt davon abgehalten werden ihre Rechte geltend zu machen. Denn die Anwendung unbekannten Rechts wirke oft abschreckend.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.05.2014
Quelle: Amtsgericht Bremen, ra-online (zt/RRa 2014, 95/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Bremen_9-C-33713_Durch-Befoerderungsbedingung-begruendete-ausschliessliche-Anwendbarkeit-irischen-Rechts-bei-Ausgleichszahlungen-nach-Fluggastrechteverordnung-unzulaessig.news18289.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 18289 Dokument-Nr. 18289

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.