wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Bremen, Urteil vom 22.02.2018
9 C 247/17 -

Ticket­zwischen­händler trägt Insolvenzrisiko der Fluggesellschaft

Fluggast steht Erstattungsanspruch gegen Ticket­zwischen­händler zu

Ein Ticket­zwischen­händler trägt das Risiko der Insolvenz der Fluggesellschaft. Im Insolvenzfall steht dem Fluggast daher ein Anspruch auf Erstattung der Ticketkosten gegen den Ticket­zwischen­händler zu. Dies hat das Amtsgericht Bremen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Frau kaufte im Juni 2017 über ein Portal einer Ticketzwischenhändlerin (sog. Consolidator) Flugtickets für sich und eine Mitreisende von Düsseldorf nach Havanna. Die Kosten für die Flugtickets wurden vorab auf ein Konto der Händlerin eingezahlt. Der Flug sollte durch den laut Buchungsbestätigung "Leistungsträger" Air Berlin vorgenommen werden. Durch deren Insolvenz wurde der Flug jedoch ersatzlos storniert. Die Frau verlangte anschließend die Rückerstattung der gezahlten Ticketkosten in Höhe von ca. 3.900 EUR. Da sich die Händlerin weigerte, erhob die Frau Klage.

Anspruch auf Rückerstattung der Ticketkosten

Das Amtsgericht Bremen entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe ein Anspruch auf Rückerstattung der Ticketkosten zu. Die Beklagte habe als Vertragspartnerin den Flug mit dem "Leistungsträger" Air Berlin geschuldet. Diese Leistung sei durch die Insolvenz der Fluggesellschaft unmöglich geworden, so dass die Ticketkosten zurück zu gewähren seien.

Ticketzwischenhändler als Vertragspartner des Fluggastes

Die Beklagte sei Vertragspartnerin der Klägerin und nicht bloße Vermittlerin eines Geschäfts zwischen der Klägerin und Air Berlin, so das Amtsgericht. Sie trage daher das Insolvenzrisiko der Fluggesellschaft. So sei der Klägerin unter dem Logo der Beklagten, die Buchung der Reise bei der Beklagten bestätigt worden. Auch weise die Bezeichnung der Fluggesellschaft als "Leistungsträger" darauf hin, dass der Vertragspartner bestimmte, von ihm selbst geschuldete Leistungen durch Dritte erbringen werde. Zudem kaufe ein Ticketzwischenhändler typischerweise Waren ein, die er sodann mit Gewinn auf Basis einer selbständigen Leistungsbeziehung an einen Dritten weiter veräußern wolle.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.06.2018
Quelle: Amtsgericht Bremen, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Bremen_9-C-24717_Ticketzwischenhaendler-traegt-Insolvenzrisiko-der-Fluggesellschaft.news26059.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 26059 Dokument-Nr. 26059

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.