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Ein Ticketzwischenhändler trägt das Risiko der Insolvenz der Fluggesellschaft. Im Insolvenzfall steht dem Fluggast daher ein Anspruch auf Erstattung der Ticketkosten gegen den Ticketzwischenhändler zu. Dies hat das Amtsgericht Bremen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Frau kaufte im Juni 2017 über ein Portal einer Ticketzwischenhändlerin (sog. Consolidator) Flugtickets für sich und eine Mitreisende von Düsseldorf nach Havanna. Die Kosten für die Flugtickets wurden vorab auf ein Konto der Händlerin eingezahlt. Der Flug sollte durch den laut Buchungsbestätigung "Leistungsträger" Air Berlin vorgenommen werden. Durch deren
Das Amtsgericht Bremen entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe ein Anspruch auf
Die Beklagte sei Vertragspartnerin der Klägerin und nicht bloße Vermittlerin eines Geschäfts zwischen der Klägerin und Air Berlin, so das Amtsgericht. Sie trage daher das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.06.2018
Quelle: Amtsgericht Bremen, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 26059
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