wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Bremen, Urteil vom 09.03.2011
17 C 105/10 -

Lärmender Mieter muss Mietminderungsverluste des Vermieters ersetzen

Mieter störte Hausfrieden

Ein Mieter, der durch häufiges Lärmen den Hausfrieden stört, muss dem Vermieter den entstehenden Schaden ersetzen, falls andere Mieter wegen des Lärms ihre Miete kürzen. Dies hat das Amtsgericht Bremen entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hatten mehrere Mietparteien eines Mehrfamilienhauses die Miete um 20 Prozent gekürzt, weil ein Mitbewohner den Hausfrieden immer wieder massiv durch sehr laute Musik und Geschrei störte. Auch klopfte der Mieter an Wände und Heizungsrohre und machte Geräusche, die sich anhörten als verrücke er Möbel oder schmeiße Möbel um. Die Lärmstörungen erfolgten teils auch nachts.

Der Vermieter kündigte daraufhin dem lärmenden Mieter und verklagte ihn, die von den anderen Mietparteien einbehaltenen Beträge zu ersetzen.

Mieter verletzte vertragliche Nebenpflichten

Das Amtsgericht Bremen gab dem Vermieter Recht. Der Vermieter habe einen Anspruch auf Schadensersatz gemäß §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB. Der Mieter habe die ihm aus dem Mietverhältnis obliegenden Nebenpflichten, insbesondere die Pflicht, den Hausfrieden nicht zu stören, verletzt.

Durch das Verhalten des Mieters seien die anderen Mieter zu Mietminderungen berechtigt gewesen. In Höhe der Mietminderungen müsse der Mieter den entsprechenden Schaden ersetzen.

der Leitsatz

Zur Schadensersatzpflicht des "lärmenden" Mieters gegenüber dem Vermieter in Höhe der berechtigten Mietminderungen anderer Mieter. Der entsprechende Schadensersatzanspruch unterliegt nicht der kurzen Verjährungsfrist des § 548 BGB, sondern der Regelverjährung.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.10.2011
Quelle: ra-online, Amtsgericht Bremen (vt/pt)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • IMR 2011, 357Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR), Jahrgang: 2011, Seite: 357
  • NZM 2012, 383Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM), Jahrgang: 2012, Seite: 383
  • WuM 2011, 362Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2011, Seite: 362

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Bremen_17-C-10510_Laermender-Mieter-muss-Mietminderungsverluste-des-Vermieters-ersetzen.news11835.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 11835 Dokument-Nr. 11835

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.