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Verhindert ein Mieter wiederholt den Austausch des Heizkostenverteilers und den Einbau von Rauchwarnmeldern, so kann dies seine fristlose Kündigung nach sich ziehen. Die Corona-Pandemie rechtfertigt keine Verweigerung des Zutritts zur Wohnung. Dies hat das Amtsgericht Brandenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seit Juli 2020 versuchte eine Vermieterin
Das Amtsgericht Brandenburg entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr stehe der Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu. Die
Die
Das Amtsgericht gewährte dem Mieter eine Räumungsfrist von zwei Monaten. Dabei ließ es das Alter und den Gesundheitszustand des Mieters sowie die Wohndauer von 16 Jahren und den angespannten Wohnungsmarkt nicht unbeachtet. Jedoch wertete das Gericht den Umstand, dass der Mieter die Kündigung selbst zu vertreten hat und die Kündigung bereits im November 2020 ausgesprochen wurde, zu Lasten des Mieters.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.11.2021
Quelle: Amtsgericht Brandenburg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 31073
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