wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom 12.11.2021
31 C 264/17 -

Haftung des Schornsteinfegers für starke Ruß- und Rauchentwicklung wegen unzureichender Kehrung des Schornsteins

Unzulässigkeit der Teilausführung von Arbeiten durch Kunden

Kommt es wegen der unzureichenden Kehrung des Schornsteins zu einer starken Ruß- und Rauchentwicklung, haftet dafür der Schornsteinfeger. Die Teilausführung von Arbeiten durch den Kunden ist unzulässig. Dies hat das Amtsgericht Brandenburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach einer Kehrung des Schornsteins durch Mitarbeiter des Bezirksschornsteinfegers kam es im Februar 2016 in einem Wohnhaus in Brandenburg zu einer starken Ruß- und Rauchentwicklung. Der Hauseigentümer verfügte über eine zentrale Heizungsanlage mit einem Holzvergaser-Kessel. Für den Schaden machte der Hauseigentümer den Schornsteinfeger verantwortlich und erhob daher Klage auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von fast 3.500 €.

Anspruch auf Schadenserdsatz wegen unsachgemäßer Kehrung des Schornsteins

Das Amtsgericht Brandenburg entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm stehe ein Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz zu. Denn die Mitarbeiter des Beklagten haben eine Pflichtverletzung begangen. Die Beweisaufnahme habe gezeigt, dass der Ruß-Schaden beim Kläger durch eine unsachgemäßes Kehren des Schornsteins verursacht worden sei. So sei weder die Kehrrückstände entnommen noch das Verbindungsstück nach der Kehrung gereinigt worden. Diese Teilarbeiten dürfen nach dem Gesetz nicht auf den Kunden übertragen werden, da dies zu gefährlichen Betriebsstörungen führen könne.

Für Ursache des Ruß-Schadens spricht kein Anscheinsbeweis

Nach Auffassung des Amtsgerichts spreche für die Ursächlichkeit kein Anscheinsbeweis dahingehend, dass dies auf die unzureichende Kehrung des Schornsteins zurückzuführen sei. Denn eine Ruß- und Rauchentwicklung sei nicht denknotwendig nur aus einer Ursache heraus möglich, sondern könne gegebenenfalls auch auf Luftdruckverhältnisse bzw. ein unsachgemäßes Heizverhalten des Nutzers zurückzuführen sein. Jedoch stelle eine Ruß-Durchstaubung zumindest ein Indiz für ein unsachgemäßes Kehren dar.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.01.2022
Quelle: Amtsgericht Brandenburg, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Brandenburg-a-d-Havel_31-C-26417_Haftung-des-Schornsteinfegers-fuer-starke-Russ-und-Rauchentwicklung-wegen-unzureichender-Kehrung-des-Schornsteins.news31304.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 31304 Dokument-Nr. 31304

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.