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Dem Mieter und Halter zweier Hunde ist es zuzumuten, die Pfoten seiner Lieblinge zu säubern, bevor er sie in das Haus einlässt. Dies entschied das Amtsgericht Bonn.
Augenscheinlich trugen die zwei Hunde eines Mieters zuviel Dreck in ein Miethaus.
Das Amtsgericht Bonn entschied, dass ein Mieter die Pfoten seiner Hunde reinigen muss, bevor sie das Haus betreten.
Dies sei dem Halter ohne weiteres zuzumuten - auch wenn es sich um zwei Hunde handle.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.07.2014
Quelle: AG Bonn, ra-online (zt/WM 1988, 17/pt)
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Dokument-Nr. 16777
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