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Amtsgericht Bonn, Urteil vom 05.07.2006
5 C 5/06 -

Rauchen in der Mietwohnung gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch

Mieter muss nicht von Grund auf renovieren

Ein starker Raucher darf von seinem Vermieter nicht verpflichtet werden, die Wohnung von Grund auf zu renovieren. Das hat das Amtsgericht Bonn entschieden.

Im Fall hatte eine Vermieterin die Mietkaution in Höhe von 1.500,- Euro einbehalten. Die Mieter - zwei Studenten - hätten so stark geraucht, dass sie die Wohnung für rund 2.000,- EUR von Grund auf habe renovieren müssen. Hier gegen klagten die Studenten vor dem Amtsgericht Bonn.

Das Gericht führte aus, dass das Rauchen keine Verletzung des Mietvertrages darstelle. Es gehöre zum normalen Verschleiß einer Wohnung, wenn Wände, Tapeten und Türen durch Rauchen vergilbten. Der Vermieter habe dies hinzunehmen. Ähnlich wie etwa häufiges Kochen oder ständige Beleuchtung von Kerzenlicht zu einer stärkeren Abnutzung der Wanddekoration führe.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.10.2006
Quelle: ra-online

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