wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Berlin-Wedding, Urteil vom 19.01.2018
14 C 376/17 -

Anspruch auf Entschädigung wegen Flugverspätung aufgrund Mäusebefalls des Flugzeugs

Kein Berufen auf außergewöhnlichen Umstand

Kommt es zu einer erheblichen Ankunftsverspätung, weil das Flugzeug auf Mäusebefall untersucht werden muss, so steht den davon betroffenen Fluggästen eine Entschädigung gemäß Art. 7 Abs. 1 der Flug­gast­rechte­verordnung (VO) zu. Auf einen außergewöhnlichen Umstand gemäß Art. 5 Abs. 3 VO kann sich die Fluggesellschaft nicht berufen. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Wedding entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchten zwei Fluggäste von einer Fluggesellschaft die Zahlung einer Entschädigung, weil sie ihren Zielort Dalaman erst mit einer Verspätung von etwa 24 Stunden erreichten. Der Flug nach Dalaman sollte im Juni 2017 von Berlin-Tegel über Istanbul erfolgen. Der Zubringerflug von Berlin nach Istanbul konnte jedoch nicht ausgeführt werden, da ein Fluggast auf dem unmittelbaren Vorflug beim Aussteigen eine Maus gesehen habe und das Flugzeug daher erst für mehrere Stunden untersucht werden musste. Die beiden Fluggäste wurden folglich auf einen Ersatzflug am Folgetag umgebucht, wodurch es zu der Verspätung kam. Da sich die Fluggesellschaft auf einen außergewöhnlichen Umstand berief und sich daher weigerte zu zahlen, erhoben die beiden Fluggäste Klage.

Anspruch auf Entschädigung wegen Ankunftsverspätung

Das Amtsgericht Berlin-Wedding entschied zu Gunsten der Kläger. Ihnen stehe gemäß Art. 7 Abs. 1 VO ein Anspruch auf Entschädigung wegen der Ankunftsverspätung zu. Auf einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 VO könne sich die Beklagte nicht berufen.

Mäusebefall eines Flugzeugs begründet keinen außergewöhnlichen Umstand

Zwar dürfe der Kontakt freilebender Tiere zu Flugzeugen eher die Ausnahme darstellen, so das Amtsgericht. Dennoch sei der Aufenthalt von Mäusen auf Flughäfen die Regel und auch nicht zu unterbinden, so dass abzusehen sei, dass sich Mäuse bei Be- und Entladevorgängen Zugang zu Flugzeugen verschaffen können. Dies sei daher ein dem normalen Flugbetrieb zuzurechnender Vorgang. Zudem handele es sich um ein durch das Luftfahrtunternehmen zu beherrschendes Ereignis. Denn ihm obliege es und sei es auch tatsächlich möglich, Vorkehrungen zu treffen, die ein Eindringen von Mäusen an Bord des Flugzeugs verhindern.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.01.2019
Quelle: Amtsgericht Berlin-Wedding, ra-online (zt/RRa 2018, 281/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Berlin-Wedding_14-C-37617_Anspruch-auf-Entschaedigung-wegen-Flugverspaetung-aufgrund-Maeusebefalls-des-Flugzeugs~N26899

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 26899 Dokument-Nr. 26899

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.