kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Der Vermieter einer Wohnung ist berechtigt, den Bürgen des Mieters darüber zu informieren, dass der Mieter aufgrund von Zahlungsrückständen fristlos gekündigt wurde. Eine Verschwiegenheitspflicht des Vermieters besteht nicht. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Wedding entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde der Mieter einer Wohnung aufgrund eines Zahlungsrückstandes in Höhe von 1.000 EUR fristlos gekündigt. Ein Mitarbeiter der Vermieterin informierte die
Das Amtsgericht Berlin-Wedding entschied gegen den Mieter. Ihm stehe gegen die Vermieterin kein Anspruch darauf zu, es zu unterlassen, Informationen aus dem Mietverhältnis bzw. aus diesem Verhältnis zugängliche Informationen über die private Lebensführung den
Nach Ansicht des Amtsgerichts stehe dem Vermieter das Recht zu, den Bürgen zu informieren. Nach dem Abschluss eines Bürgschaftsvertrags können sich zum einen im Einzelfall Informations- und Aufklärungspflichten des Gläubigers gegenüber dem Bürgen ergeben. Zum anderen sei auch ohne Aufklärungspflicht die Informationsweitergabe nicht rechtswidrig, soweit der Vermieter den Bürgen über den Bestand der Hauptschuld aufklärt. Denn der Vermieter könne den Bürgen in Anspruch nehmen.
Das Amtsgericht wies zudem daraufhin, dass der Mieter lediglich in seiner Sozialsphäre verletzt sei. Der Persönlichkeitsschutz sei da weniger weitgehend als der Schutz der Privat- oder Intimsphäre. Die Weitergabe der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.09.2017
Quelle: Amtsgericht Berlin-Wedding, ra-online (zt/GE 2017, 664/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Berlin-Wedding_13-C-100117_Vermieter-darf-Buergen-ueber-Kuendigung-des-Mieters-aufgrund-von-Zahlungsrueckstaenden-informieren~N24794
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 24794
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.