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Wird die Sozialleistung eines Wohnungsmieters gekürzt, so hat er Anspruch auf Erteilung einer Untermieterlaubnis, um sich weiterhin die Wohnung leisten zu können. Die Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von § 553 Abs. 1 BGB an der Untervermietung dar. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Kosten für die Wohnung einer alleinerziehenden Mutter zweier Kinder wurde vom Sozialamt getragen. Im Juni 2015 kürzte jedoch das Sozialamt ihre Leistung um monatlich 100 Euro. Die Mieterin sah sich daraufhin gezwungen, den Vermieter um eine
Das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschied zu Gunsten der Mieterin. Ihr stehe gemäß § 553 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Erteilung der
Der Vermieter habe nach Auffassung des Amtsgerichts keinen wichtigen Grund angeführt, der der Überlassung des Zimmers an den
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.12.2017
Quelle: Amtsgericht Berlin-Schöneberg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 25275
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