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Amtsgericht Berlin-Pankow/Weißensee, Urteil vom 20.10.2017
102 C 182/17 -

Berliner Mieten­begrenzungs­verordnung aufgrund unzulässiger Zusammenfassung Berlins als ein Gebiet unwirksam

Berlin ist kein "einheitlicher Wohnungsmarkt"

Die Berliner Mieten­begrenzungs­verordnung ist unwirksam, weil sie unzulässig Berlin als ein Gebiet zusammenfasst. Berlin stellt jedoch keinen "einheitlichen Wohnungsmarkt" im Sinne von § 556 d Abs. 2 BGB dar. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Pankow/Weißensee entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine Berliner Wohnungsmieterin gegen ihre Vermieterin auf Mietrückzahlung. Hintergrund dessen war, dass die Mieterin gestützt auf die Berliner Mietenbegrenzungsverordnung eine Überschreitung der zulässigen Neuvertragsmiete annahm.

Kein Anspruch auf Mietrückzahlung

Das Amtsgericht Berlin-Pankow/Weißensee entschied gegen die Mieterin. Ihr stehe kein Anspruch auf Mietrückzahlung zu, da die im Mietvertrag vereinbarte Miete zulässig sei.

Unwirksame Berliner Mietenbegrenzungsverordnung

Die Berliner Mietenbegrenzungsverordnung sei nach Auffassung des Amtsgerichts unwirksam, da Berlin durch die Verordnung in unzulässiger Weise als ein Gebiet zusammengefasst wird. In Berlin gebe es in den unterschiedlichen Bezirken territorial abgeschlossene Wohnungsmärkte mit unterschiedlicher Infrastruktur und sehr unterschiedlichem Erscheinungsbild sowie sehr unterschiedlicher Erreichbarkeit, die es verbieten, Berlin mit seiner polyzentrischen Ausrichtung als einen "einheitlichen Wohnungsmarkt" aufzufassen. So sei etwa Zehlendorf durch herrschaftliche Villen und Gärten geprägt, was in keiner Weise mit der verdichteten Mehrfamilienhausbebauung zum Beispiel im Wedding vergleichbar sei. Die unterschiedlichen Bezirke weisen ein unterschiedliches Mietniveau auf, was in der Begründung der Berliner Mietenbegrenzungsverordnung nicht hätte übergangen werden dürfen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.01.2018
Quelle: Amtsgericht Berlin-Pankow/Weißensee, ra-online (zt/GE 2017, 1559/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2017, 1559Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2017, Seite: 1559

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