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Für den gesamten Zeitraum von lärmintensiven Bauarbeiten kann eine einheitliche Minderungsquote gebildet werden. Ist das Minderungsrecht rechtskräftig festgestellt worden, so kann der Vermieter die volle Miete nur verlangen, wenn er nachweisen kann, dass es zu keinen lärmintensiven Arbeiten mehr kommt. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2019 hatte das Amtsgericht Berlin-Mitte rechtskräftig festgestellt, dass die Mieter einer Wohnung wegen lärmintensiver
Das Amtsgericht Berlin-Mitte entschied zu Gunsten der Mieter. Diese könne ihre Miete über den Zeitraum Dezember 2020 hinaus um 20 % mindern. Die Bemessung dieser Quote sei nicht zu beanstanden. Die Festsetzung einer einheitlichen Minderungsquote für den gesamten Zeitraum der
Zwar könne der Vermieter bei
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.12.2024
Quelle: Amtsgericht Berlin-Mitte, ra-online (zt/WuM 2024, 664/rb)
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Dokument-Nr. 34612
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