wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Berlin-Lichtenberg, Urteil vom 06.02.2019
15 C 270/18 -

Im Eigentum des Wohnungsmieters stehende Spüle und stehender Herd bleiben bei Ermittlung der ortsüblichen Miete außer Betracht

Mietnachlass als Gegenleistung für Eigentums­über­tragung ist ohne Bedeutung

Wurden dem Wohnungsmieter das Eigentum an Spüle und Herd übertragen, so bleiben diese Ein­richtungs­gegen­stände bei der Ermittlung der ortsüblichen Miete außer Betracht. Ohne Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, dass dem Mieter als Gegenleistung für die Eigentums­über­tragung ein Mietnachlass gewährt wurde. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall ging es um die Zulässigkeit einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Dabei bestand Streit darüber, ob die im Mietspiegel bestehenden Negativmerkmale "keine Kochmöglichkeit" und "keine Spüle" gegeben waren. Hintergrund dessen war, dass der Mieterin das Eigentum an dem Herd und die Spüle übertragen wurde und sie dafür ein Mietnachlass erhielt.

Vorliegen des Negativmerkmals "keine Kochmöglichkeit" und "keine Spüle"

Das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg entschied, dass die Negativmerkmale "keine Kochmöglichkeit" und "keine Spüle" vorliegen. Denn im Eigentum des Mieters stehende Einrichtungsgegenstände werden nicht berücksichtigt. Es sei zu beachten, dass der Mieter das Risiko dafür trage, dass diese Gegenstände durch vertragsgemäßen Gebrauch auch mal kaputt gegen und neu angeschafft werden müssen. Die Merkmale "keine Kochmöglichkeit" und "keine Spüle" seien daher wohnwertmindernd.

Gewährung des Mietnachlasses ohne Bedeutung

Ohne Bedeutung sei es, so das Amtsgericht, dass die Vermieterin der Mieterin im Rahmen der Eigentumsübertragung an den Einrichtungsgegenständen der Küche einen Mietnachlass gewährte. Aufgabe des vorliegenden gerichtlichen Verfahrens sei es, der Vermieterin eine Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete zu ermöglichen. Wie dabei die Ausgangsmiete, die erhöht werden soll, zustande gekommen ist, sei ohne Bedeutung.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.06.2019
Quelle: Amtsgericht Berlin-Lichtenberg, ra-online (zt/GE 2019, 602/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2019, 602Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2019, Seite: 602

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Berlin-Lichtenberg_15-C-27018_Im-Eigentum-des-Wohnungsmieters-stehende-Spuele-und-stehender-Herd-bleiben-bei-Ermittlung-der-ortsueblichen-Miete-ausser-Betracht~N27484

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 27484 Dokument-Nr. 27484

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.