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Das Amtsgericht Berlin-Köpenick hat eine viel beachtete Entscheidung getroffen. Danach kann die Miete um insgesamt 8 % gemindert werden, wenn der Mieter wegen der Änderung der Verkehrssituation plötzlich mit Straßenlärm und Erschütterungen seiner Wohnung leben muss. Eigentlich hat ein Mieter keinen Anspruch darauf, dass die Verkehrssituation unverändert bleibt.
Was war geschehen? Die Mieterin hatte ihre Wohnung in einem Haus, das sich in einer Sackgasse befand. Die Stadt änderte allerdings die Verkehrsführung und öffnete die Sackgasse. Der plötzliche Durchgangsverkehr führte wegen der besonderen Straßenoberfläche (Pflaster) zu verstärktem Lärm. Wegen der schlechten Straßenbeschaffenheit schien dem Gericht auch das Entstehen von Rissen am Haus durch verstärkten Verkehrsfluss plausibel. Es sei auch eine Erschütterungsbelästigung anzunehmen.
Das Gericht hielt eine Mietminderung von 8 % für angemessen. Zwar sei eine Änderung des Verkehrsflusses vom Mieter grundsätzlich hinzunehmen und ein Anspruch auf Beibehaltung der Verkehrssituation bestünde nicht. Hier würde es sich wegen der Pflasterung allerdings um einen besonderen Fall handeln.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.05.2006
Quelle: ra-online
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Dokument-Nr. 2331
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