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Werden die Mietergärten regelmäßig von Wildschweinen verwüstet, so ist der Vermieter verpflichtet, einen stabilen Zaun zur Abwehr der Wildschweine zu errichten. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köpenicks hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall verlangten mehrere
Das Amtsgericht Köpenick entschied zu Gunsten der
Durch die Heimsuchung der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.05.2013
Quelle: Amtsgericht Köpenick, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 15832
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