wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 04.06.2015
210 C 42/15 -

Miet­erhöhungs­verlangen: Laut Mietvertrag vorhandener Abstellraum stellt wohnwerterhöhendes Merkmal dar

Zwischenzeitliche Beseitigung des Abstellraums durch Mieter unerheblich

Gehört zu einer Mietwohnung laut dem Mietvertrag ein Abstellraum, so stellt dies ein wohnwerterhöhendes Merkmals dar. In diesem Zusammenhang kommt es nicht darauf an, ob der Abstellraum zwischenzeitlich vom Mieter beseitigt wurde. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall sollten die Mieter einer Wohnung im November 2014 einer Mieterhöhung zustimmen. In diesem Zusammenhang kam es unter anderem darauf an, ob der laut Mietvertrag vorhandene Abstellraum als wohnwerterhöhendes Merkmal einzustufen war. Die Mieter verneinten dies mit dem Hinweis, dass der Raum inzwischen durch sie beseitigt worden sei. Der Fall kam schließlich vor Gericht.

Laut Mietvertrag vorhandener Abstellraum stellt wohnwerterhöhendes Merkmal dar

Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschied gegen die Mieter. Der laut Mietvertag vorhanden Abstellraum habe ein wohnwerterhöhendes Merkmal dargestellt. Es habe keine Rolle gespielt, dass die Mieter durch Umbaumaßnahmen den Abstellraum beseitigt haben.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.12.2015
Quelle: Amtsgericht Charlottenburg, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Berlin-Charlottenburg_210-C-4215_Mieterhoehungsverlangen-Laut-Mietvertrag-vorhandener-Abstellraum-stellt-wohnwerterhoehendes-Merkmal-dar~N21956

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 21956 Dokument-Nr. 21956

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.