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Der "Lärm" eines Säuglings ist von den Nachbarn grundsätzlich hinzunehmen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Bergisch Gladbach hervor.
Lesetipp - refrago:
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein
Das Gericht folgte den Ausführungen des Vermieters nicht. Es hatte Zweifel, dass der Lärm ein derartiges Ausmaß erreichte habe, dass er das zumutbare Maß überschritten habe. In Bezug auf die vom
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.11.2011
Quelle: ra-online, Amtsgericht Bergisch-Gladbach (vt/pt)
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Dokument-Nr. 11244
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