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Vorhandene Flusen und Staubansammlung in einem Hotelzimmer stellen kein Reisemangel dar. Dies gilt ebenso, wenn innerhalb von neun Tagen die Bettwäsche nicht gewechselt wurde. Dies hat das Amtsgericht Baden-Baden entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall beklagte sich ein Urlauber, dass im Hotel die
Das Amtsgericht entschied, dass eine nach Auffassung des Urlaubers nicht zureichende Reinigung des Zimmers, sowie das Vorhandensein von Staubflusen keinen erheblichen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.09.2012
Quelle: Amtsgericht Baden-Baden, ra-online (vt/rb)
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