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Zwar kann ein Fitnessstudiovertrag wegen einer schweren Erkrankung fristlos gekündigt werden. Wird die Erkrankung aber bestritten, so muss der Nutzer das Vorliegen der Erkrankung nachweisen. Dazu genügt nicht die Vorlage eines ärztlichen Attestes aus dem sich weder die Art noch die Dauer der Erkrankung ergibt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bad Homburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 1998 schloss ein Mann trotz dessen, dass er seit vielen Jahren über Schmerzen in der Hand klagte, einen
Das Amtsgericht Bad Homburg entschied zu Gunsten des Fitnessstudiobetreibers. Ihm habe ein Anspruch auf Zahlung der monatlichen Beiträge zugestanden. Die
Das vom Nutzer vorgelegte Attest habe nicht ausgereicht eine schwere
Zudem sei nach Auffassung des Amtsgerichts die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.06.2014
Quelle: Amtsgericht Bad Homburg, ra-online (zt/NJW-RR 2003, 1694/rb)
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Dokument-Nr. 18317
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