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Macht ein Vermieter von der ihm formularvertraglich eingeräumten Einzugsermächtigung keinen Gebrauch und kommt der Mieter dadurch in Zahlungsverzug, so steht dem Vermieter kein Recht zur fristlosen Kündigung zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Augsburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Dem Vermieter einer Wohnung wurde durch den Mietvertrag formularmäßig eine
Das Amtsgericht Augsburg entschied gegen den Vermieter. Ihm habe kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zugestanden. Denn ein Recht zur Kündigung habe nicht bestanden. Zwar habe ein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.04.2016
Quelle: Amtsgericht Augsburg, ra-online (zt/WuM 2016, 190/rb)
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Dokument-Nr. 22426
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