wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Augsburg, Urteil vom 07.12.2018
18 C 920/18 -

Kein Anspruch auf Schmerzensgeld für einen angeblich durch einen Schrillalarm ausgelösten Tinnitus

Jogger darf herannahenden Hund im Park mit Schrillalarm abwehren

Das Amtsgericht Augsburg hat entschieden, dass ein Jogger in einem Park einen herannahenden Hund mit einem sogenannten Schrillalarm abwehren darf. Ein Abwarten bis der Hund zubeißt, ist nicht erforderlich.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls befand sich mit seinem nicht angeleinten Dalmatiner im Oktober letzten Jahres im Sheridan-Park. Der joggende Beklagte fühlte sich von dem "angaloppierenden und Zähne fletschenden" Dalmatiner bedroht, und setzte einen sogenannten Schrillalarm ein, um den Hund abzuwehren. Durch den Schrillalarm wird ein Notsignal mit ca. 110db erzeugt. Der Hund entfernte sich daraufhin.

Kläger verlangt Schmerzensgeld für angeblich erlittenes Lärmtraum mit anschließendem Tinnitus

Der Kläger begehrte im amtsgerichtlichen Verfahren die Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes, da der Beklagte ohne Anlass ein Pfefferspray in Richtung des Hundes gesprüht und den Schrillalarm ausgelöst habe. Durch den ausgelösten Schrillalarm habe der Kläger, welcher sich in der Nähe seines Hundes aufgehalten habe, ein Lärmtrauma und in der Folge einen Tinnitus erlitten

Fahrlässigkeit beim Auslösen des Schrillalarms nicht nachweisbar

Das Amtsgericht Augsburg wies die Klage ab, da dem Beklagten Fahrlässigkeit (§§ 823 Abs. 1, 276 BGB) bei der Auslösung des Schrillalarms nicht nachgewiesen werden konnte. Das Amtsgericht begründete die Entscheidung damit, dass eine Person die sich mit Hunden nicht auskennt - oder sogar Angst vor Hunden hat - einen Schrillalarm auslösen darf, bei einer Entfernung des Hundes von noch 1 1/2 Meter. Ein Abwarten bis der Hund zubeißt, ist nicht erforderlich. In einem öffentlichen Park sei mit Personen zu rechnen, die das Verhalten von Hunden nicht einschätzen können. Über die Frage, ob ein Schrillalarm überhaupt geeignet ist, ein Lärmtrauma und in der Folge einen Tinnitus auszulösen, war daher nicht mehr zu entscheiden.

Die gegen das amtsgerichtliche Urteil eingelegte Berufung wurde zurückgenommen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.01.2019
Quelle: Amtsgericht Augsburg/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Augsburg_18-C-92018_Kein-Anspruch-auf-Schmerzensgeld-fuer-einen-angeblich-durch-einen-Schrillalarm-ausgeloesten-Tinnitus.news26887.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 26887 Dokument-Nr. 26887

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.