kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Amtsgericht Ansbach hat entschieden, dass Kosten für die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs nach einem Unfall nicht immer voll erstattet werden müssen.
Grundsätzlich hat ein Unfallverursacher dem Geschädigten vollen Ersatz für den entstandenen Schaden zu leisten. Nach dem Gesetz hat der Schädiger "den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre." Es gibt aber auch Grenzen: die Schadensminderungspflicht des Geschädigten besagt, dass dieser gehalten ist, den entstandenen Schaden nicht noch mehr auszuweiten. Eine solche Konfliktlage entsteht regelmäßig dann, wenn es um den Ersatz von Kosten geht, die für die Inanspruchnahme eines Mietfahrzeugs während der Dauer der Reparatur eines Unfallwagens anfallen.
Im zugrunde liegenden Verfahren erlitt ein Mann am Abend des 18. Mai 2015 in Dinkelsbühl mit seinem VW Touareg einen
Das Amtsgericht Ansbach hat dem Geschädigten in seiner Entscheidung weitere 695,23 Euro für die Mietwagenkosten zugesprochen. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Mietwagenkosten grundsätzlich vom Unfallschädiger zu ersetzen sind, soweit sie erforderlich waren. Erforderlich seien aber nur solche Kosten, "die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der konkreten Situation des Geschädigten machen würde." Grundsätzlich habe der Geschädigte daher den günstigsten auf dem Markt erhältlichen Mietpreis zu wählen, weshalb der Geschädigte auch gehalten sei, drei Vergleichsangebote verschiedener Anbieter einzuholen. Tut er dies nicht, erfolgt eine Schätzung der notwendigen Kosten durch das Gericht.
Andererseits dürfe vom Geschädigten auch nichts Unmögliches verlangt werden. Liegt zum Zeitpunkt der Anmietung für den Geschädigten eine besondere Eil- und Notsituation vor, etwa weil es schon spät am Abend ist und der Geschädigte beruflich auf ein Fahrzeug angewiesen ist, so ist eine sofortige Recherche nach Vergleichsangeboten nicht zu verlangen. Mit zunehmender Mietdauer könne diese Eil- und Notsituation aber wieder an Bedeutung verlieren.
Dies hatte in der vom Amtsgericht Ansbach entschiedenen Fall zur Folge, dass der Geschädigte seine Mietwagenkosten für die Zeit vom 18. bis zum 23. Mai 2015 voll und für die Zeit vom 24. Mai bis zum 1. Juni 2015 nur teilweise ersetzt erhielt. Das Amtsgericht führte aus, dass in der ersten Zeit für den Geschädigten die geforderte Eil- und Notsituation vorgelegen habe, ab dem 24. Mai 2015 jedoch nicht mehr. Weil der Geschädigte danach keine Vergleichsangebote eingeholt hatte, schätzte das Gericht daher die notwendigen Mietwagenkosten für diese Zeit unter Zugrundelegung eines Mietpreisspiegels. So kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass 1.386,23 Euro von der gegnerischen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.11.2017
Quelle: Amtsgericht Ansbach/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Ansbach_2-C-151316_Kosten-fuer-Mietwagen-nach-Unfall-nicht-immer-voll-erstattungsfaehig~N25097
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 25097
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.